§ 1 Maklervertrag
Durch die schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit der IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH, wie der Anforderung eines Exposés, Objektbesichtigungen oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter eines von der IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH angebotenen Objektes, kommt ein Maklervertrag mit dem Miet- bzw. Kaufinteressenten zustande.
§ 2 Maklercourtage
Kommt es aufgrund einer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit der IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines anderen Nutzungsvertrages (Hauptvertrages), ist die Maklercourtage verdient und wird somit zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot ausgewiesenen Provision. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Informationen, Besichtigungen und Unterlagen zu den Angeboten sind kostenlos.
§ 3 Notarielle Beurkundung/ Abschluss Mietvertrag
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet-/ Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet-/ Kaufvertrages. Bei notariellen Miet-/ Kaufverträgen hat der Makler zudem das Recht im Miet-/ Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten der notariellen Beurkundung trägt der Käufer.
§ 4 Doppeltätigkeit
Der IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH ist auch eine provisionspflichtige Tätigkeit für den Verkäufer des beabsichtigten Vertrages gestattet.
§ 5 Gleichwertigkeit
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH der Abschluss eines Miet-/ Kaufvertrages zu abweichenden Bedingungen vom Angebot erfolgt oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Dem Abschluss eines Miet-/ Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Wird ein durch die Immobilien Projekt Marketing GmbH nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt vom Vertragspartner zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von drei Jahren danach jedoch gekauft, so ist die hierfür ursprünglich vereinbarte Courtage, abzüglich der für den durch Pacht- oder Mietvertrag bereits gezahlten Courtage, zu zahlen.
§ 6 Schadensersatz
Alle Angebote in Form von Exposés und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und elektronischer Form sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt es zum Abschluss eines Kauf-/ Mietvertrages des Dritten mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer, ist der Interessent der Firma IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH gegenüber zum Schadensersatz in voller Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.
Ist dem Empfänger das durch die IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH angebotene Objekt bereits bekannt und werden anderweitig Verhandlungen darüber geführt, ist dies unverzüglich, d.h. bis spätesten innerhalb von sieben Tagen ab Entgegennahme des Angebots mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so gilt der Nachweis des Angebots durch die IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH als erbracht.
§ 7 Haftung
Die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH basiert auf Angaben und Unterlagen zu den Objekten auf Basis von Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die von uns erstellten Exposés stellen lediglich eine Vorabinformation dar. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Eine Haftung für unrichtige Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen. Die Firma IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Irrtum, Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten.
§ 8 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der IPM Immobilien Projekt Marketing GmbH.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.